Ratgeber · Umbau
Wohnung umbauen: Was geht und was nicht
In der Wohnung baust du nie allein um: Über, unter und neben dir wohnen andere. Die gute Nachricht: Innerhalb der eigenen vier Wände geht mehr, als die meisten denken.

Eigentumswohnung: Was gehört eigentlich dir?
Beim Stockwerkeigentum gehört dir das Innere deiner Wohnung — Bodenbeläge, nichttragende Wände, Küche, Bad. Nicht dir allein gehören: tragende Wände und Decken, Fassade samt Fenstern, Steigleitungen, Balkonstruktur. Für alles Gemeinschaftliche braucht es die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft, geregelt im Reglement.
Daraus folgt die praktische Dreiteilung:
- Frei: Küche und Bad am gleichen Ort erneuern, Böden, nichttragende Wände versetzen, Einbauten. Verwaltung informieren ist trotzdem guter Stil.
- Mit Zustimmung: Eingriffe in tragende Wände, Zusammenlegen von Räumen über die Steigzone, alles an Fassade und Fenstern, Anschluss an gemeinschaftliche Leitungen.
- Kaum realistisch: Balkonverglasung im Alleingang, eigenmächtige Aussenauftritte, Verlegen von Nasszellen quer durch die Wohnung — Abwasser braucht Gefälle, und das Gefälle braucht die Decke des Nachbarn.
Die typischen Umbauten und ihre Kosten
| Eingriff | Richtwert |
|---|---|
| Nichttragende Wand entfernen | 2000 bis 5000 CHF |
| Küche erneuern, Layout bleibt | 25 000 bis 45 000 CHF |
| Bad komplett | 30 000 bis 50 000 CHF |
| Böden wohnungsweit | 100 bis 250 CHF pro m2 |
| Gesamtumbau 100-m2-Wohnung | 100 000 bis 250 000 CHF |

Der Trumpf der Wohnung: Fläche kommt von innen
Anders als beim Haus lässt sich die Wohnung nicht erweitern. Der Hebel ist die Organisation: der endlose Korridor, der zur Bibliothek wird. Die abgetrennte Küche, die sich zum Essplatz öffnet. Das Réduit, das ein zweites Bad wird — wenn die Steigzone es erlaubt. Auf hundert Quadratmetern stecken oft fünfzehn, die nur falsch verteilt sind. Genau dafür lohnt sich der Entwurf.

Und in der Mietwohnung?
Grundsatz: bauliche Änderungen nur mit schriftlicher Zustimmung der Verwaltung. Streichen in Standardfarben geht, Wände entfernen nicht. Was du einbaust, gehört beim Auszug rückgebaut oder wird — schriftlich vereinbart — vom Vermieter übernommen. Ohne Papier baust du für den Nachmieter.

Häufige Fragen
Braucht ein Wohnungsumbau eine Baubewilligung?
Innere Umbauten ohne Nutzungsänderung sind im Kanton Zürich in der Regel bewilligungsfrei. Tragende Eingriffe und alles, was aussen sichtbar wird, nicht. Dazu kommt bei der Eigentumswohnung die zweite Ebene: das Reglement. Beides prüfen, bevor geplant wird.
Wie gehe ich mit den Nachbarn um?
Informieren, bevor der Bohrhammer läuft: Aushang mit Bauzeit und Kontakt, lärmige Arbeiten blockweise. Die meisten Konflikte entstehen nicht durch Lärm, sondern durch Überraschung.
Was ist mit tragenden Wänden in der Wohnung?
Möglich, aber ein Projekt: Statiker, Zustimmung der Gemeinschaft, Bewilligung. Was das kostet und wie es abläuft, steht im Beitrag Wanddurchbruch.
Deine Wohnung kann mehr?
Ich zeige dir, wo in deinem Grundriss die verschenkten Quadratmeter stecken — und was Reglement und Baurecht erlauben. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Mehr dazu: Wie das Erstgespräch abläuft · Gebaute Projekte ansehen


